Glossar

Altfahrzeugverordnung

Die Altfahrzeug-Verordnung (früher Altauto-Verordnung) schreibt vor, dass bestimmte Altfahrzeuge einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb zu überlassen sind. Die Verordnung beruht auf der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge.

Zurück